Umrüstpflicht ab 2,5to ab Juli 26
Ab Juli 2026 gilt in der EU eine neue Tachographenpflicht für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 Tonnen (bisher: 3,5 Tonnen). Betroffen sind leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden gewerblichen Verkehr.
Ziele der Änderung:
Wichtigste Neuerungen:
- Digitale Tachographen der neuesten Generation (keine analogen!) werden Pflicht.
- Mehr Fahrzeuge fallen unter die Regelung.
- Kontrollen und Dokumentation nehmen zu, besonders an Grenzen. Bußgelder (in Deutschland) ab 1500€
- Schulungen für Fahrpersonal und Anpassungen in der Flottenplanung sind nötig.
Empfehlung: Unternehmen sollten frühzeitig digitale Tachographen einbauen oder nachrüsten und Mitarbeiter schulen. Besonders der Einbau sollte rechtzeitig erfolgen, denn je näher der Termin rückt, desto knapper können die Geräte, die KITAS-Geber und auch die Werkstatttermine werden.

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