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Tachographenpflicht ab Juli 26 für LKW ab 2,5 to

Umrüstpflicht ab 2,5to ab Juli 26

Ab Juli 2026 gilt in der EU eine neue Tachographenpflicht für Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 2,5 Tonnen (bisher: 3,5 Tonnen). Betroffen sind leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden gewerblichen Verkehr.

Ziele der Änderung:

Wichtigste Neuerungen:

  • Digitale Tachographen der neuesten Generation (keine analogen!) werden Pflicht.
  • Mehr Fahrzeuge fallen unter die Regelung.
  • Kontrollen und Dokumentation nehmen zu, besonders an Grenzen. Bußgelder (in Deutschland) ab 1500€
  • Schulungen für Fahrpersonal und Anpassungen in der Flottenplanung sind nötig.

Empfehlung: Unternehmen sollten frühzeitig digitale Tachographen einbauen oder nachrüsten und Mitarbeiter schulen. Besonders der Einbau sollte rechtzeitig erfolgen, denn je näher der Termin rückt, desto knapper können die Geräte, die KITAS-Geber und auch die Werkstatttermine werden.

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